Informationen zur Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 der gepflegten Person stehen Ihnen pro Jahr etwa 3500€ für die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege zur Verfügung, die bei der Pflegekasse beantragt werden muss. Die genauen Details zum Vorgehen, Erstattungen und Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Pflegekasse, in der Pflegeberatung sowie in Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt erfragen.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine geeignete Person für max. 8 Wochen / Jahr. In dieser Zeit wird den pflegenden Angehörigen das Pflegegeld um 50% gekürzt. Wird die Pflege von einer verwandten Person (bis zum 2. Grad) durchgeführt, kann die Pflegekasse einen geringeren Betrag ausbezahlen.
Kurzzeitpflege findet in Pflegeeinrichtungen oder in separaten Kurzzeitpflegen statt für max. 8 Wochen / Jahr. Die Plätze für Kurzzeitpflege sind jedoch begrenzt, wodurch die Suche erschwert sein kann.
(Quelle: Pflege zu Hause. Was muss ich wissen? Alles, was Sie auf die Nächstenpflege vorbereitet. VdK, 2025)


